Erstgespräch
Wir prüfen dein Herkunftsland und sagen dir, ob und welche Prüfung nötig ist.
Umschreibung
Ob du eine Prüfung ablegen musst, hängt davon ab, wo dein Führerschein ausgestellt wurde. Wir klären deinen Fall, organisieren die Unterlagen und bereiten dich vor — auf Deutsch, Kurdisch, Türkisch oder Englisch.
Nicht sicher, was für dich gilt
Die Regeln hängen von Herkunftsland, Aufenthaltsstatus und Klasse ab. Bring deinen Führerschein zum Erstgespräch mit — wir klären deinen Fall, bevor du dich anmeldest.
Wir prüfen dein Herkunftsland und sagen dir, ob und welche Prüfung nötig ist.
Übersetzung, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Passfoto — wir sagen dir genau, was du brauchst, bereiten den STVA-Antrag vor und reichen ihn beim Amt ein.
Theorieunterricht und Fahrstunden, in denen es um die deutschen Regeln geht — nicht darum, Autofahren neu zu lernen.
Die Theorieprüfung ist in vielen Sprachen möglich, die praktische Prüfung läuft beim TÜV.
Du bekommst den deutschen EU-Kartenführerschein, der alte wird eingezogen und an die ausstellende Behörde zurückgeschickt.
Wir klären deinen Fall, bevor du dich anmeldest. Dafür brauchen wir zu sehen, was du hast — der Rest ergibt sich daraus.
Aus dem Ausstellungsland und dem Datum deiner Wohnsitzanmeldung ergibt sich alles Weitere: ob eine Prüfung nötig ist, welche, und wie viel Zeit dir noch bleibt. Die Sechs-Monats-Frist läuft ab der Anmeldung, nicht ab der Einreise.
Beglaubigte Übersetzung
Nur von einer vereidigten Übersetzerin oder einem vereidigten Übersetzer — eine selbst angefertigte oder eine aus dem Herkunftsland wird in der Regel nicht anerkannt. Wir können dir eine Adresse in Düsseldorf empfehlen.
Zuständig ist das Straßenverkehrsamt Düsseldorf. Den Antrag bereiten wir mit dir vor und reichen ihn dort ein — wie lange die Bearbeitung dauert, entscheidet das Amt, deshalb ist früh einreichen der einzige Hebel, den du hast. Für Nicht-EU-Führerscheine brauchst du zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung von einer vereidigten Übersetzerin oder einem vereidigten Übersetzer — eine Adresse in der Stadt können wir dir empfehlen. Beraten und erklären können wir dir den ganzen Vorgang auf Deutsch, Englisch, Türkisch oder Kurdisch.
Der TÜV bietet die Theorieprüfung in zwölf Sprachen an: Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch und Türkisch. Beraten und erklären können wir dir zusätzlich auf Kurdisch — die Prüfung selbst legst du in einer der zwölf ab, meistens auf Englisch.
Bei Nicht-EU-Führerscheinen ja, und zwar eine beglaubigte Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer. Wir können dir eine Adresse empfehlen.
Ja. Für diese Länder sind in der Regel Theorie- und praktische Prüfung erforderlich. Du musst die komplette Ausbildung aber nicht wiederholen — wir bereiten dich gezielt vor.
Ohne gültigen ausländischen Führerschein läuft es als Neuerwerb der Klasse B. Fahrerfahrung hast du bereits, also brauchst du in der Regel weniger Fahrstunden.
Ab der Anmeldung deines Wohnsitzes in Deutschland, nicht ab der Einreise. Stell den Antrag deutlich vorher — die Bearbeitung beim Amt braucht Zeit, und wie viel, kannst du nicht beeinflussen.
Nein. Für Umschreiber gibt es keine Pflichtstundenzahl. Geübt wird gezielt das, was in der deutschen Prüfung anders läuft als dort, wo du gelernt hast.
Er wird eingezogen und an die ausstellende Behörde zurückgeschickt. Du bekommst dafür den deutschen EU-Kartenführerschein.