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Fahrschule Fahrspass
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Umschreibung

Führerschein aus
dem Ausland?

Ob du eine Prüfung ablegen musst, hängt davon ab, wo dein Führerschein ausgestellt wurde. Wir klären deinen Fall, organisieren die Unterlagen und bereiten dich vor — auf Deutsch, Kurdisch, Türkisch oder Englisch.

EU- und EWR-Führerscheine

Gültigkeit
In Deutschland direkt gültig
Prüfung
Keine — nur der Umtausch des Dokuments
Umtausch
Freiwillig, aber empfohlen — spätestens nach 15 Jahren Pflicht
Klassen
Werden übernommen
Antrag
Stellen wir beim Straßenverkehrsamt Düsseldorf für dich
Gilt für
Alle EU-Länder plus Island, Norwegen und Liechtenstein

Führerscheine außerhalb der EU (§ 31 FeV)

  • Nach der Wohnsitzanmeldung in Deutschland noch 6 Monate gültig
  • Danach ist die Umschreibung Pflicht
  • Ob eine Prüfung nötig ist, entscheidet die Staatenliste
  • Anlage-11-Länder ohne Prüfung, z. B. Japan, Südkorea, Kanada, Israel
  • Andere Länder: Theorieprüfung und/oder praktische Prüfung
  • Beglaubigte Übersetzung des Führerscheins erforderlich

Nicht sicher, was für dich gilt

Die Regeln hängen von Herkunftsland, Aufenthaltsstatus und Klasse ab. Bring deinen Führerschein zum Erstgespräch mit — wir klären deinen Fall, bevor du dich anmeldest.

So läuft die Umschreibung ab

  1. 01Kostenlos

    Erstgespräch

    Wir prüfen dein Herkunftsland und sagen dir, ob und welche Prüfung nötig ist.

  2. 02Wir helfen

    Unterlagen & Antrag

    Übersetzung, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Passfoto — wir sagen dir genau, was du brauchst, bereiten den STVA-Antrag vor und reichen ihn beim Amt ein.

  3. 03Falls nötig

    Vorbereitung

    Theorieunterricht und Fahrstunden, in denen es um die deutschen Regeln geht — nicht darum, Autofahren neu zu lernen.

  4. 04Theorie und/oder Praxis

    Prüfung ablegen

    Die Theorieprüfung ist in vielen Sprachen möglich, die praktische Prüfung läuft beim TÜV.

  5. 05Geschafft

    Deutscher Führerschein

    Du bekommst den deutschen EU-Kartenführerschein, der alte wird eingezogen und an die ausstellende Behörde zurückgeschickt.

Was du zum Erstgespräch mitbringst

Wir klären deinen Fall, bevor du dich anmeldest. Dafür brauchen wir zu sehen, was du hast — der Rest ergibt sich daraus.

  • Deinen ausländischen Führerschein im Original
  • Falls vorhanden: eine beglaubigte Übersetzung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung mit dem Datum deiner Anmeldung
  • Aufenthaltstitel, falls du einen hast

Aus dem Ausstellungsland und dem Datum deiner Wohnsitzanmeldung ergibt sich alles Weitere: ob eine Prüfung nötig ist, welche, und wie viel Zeit dir noch bleibt. Die Sechs-Monats-Frist läuft ab der Anmeldung, nicht ab der Einreise.

Beglaubigte Übersetzung

Nur von einer vereidigten Übersetzerin oder einem vereidigten Übersetzer — eine selbst angefertigte oder eine aus dem Herkunftsland wird in der Regel nicht anerkannt. Wir können dir eine Adresse in Düsseldorf empfehlen.

Umschreibung in Düsseldorf

Zuständig ist das Straßenverkehrsamt Düsseldorf. Den Antrag bereiten wir mit dir vor und reichen ihn dort ein — wie lange die Bearbeitung dauert, entscheidet das Amt, deshalb ist früh einreichen der einzige Hebel, den du hast. Für Nicht-EU-Führerscheine brauchst du zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung von einer vereidigten Übersetzerin oder einem vereidigten Übersetzer — eine Adresse in der Stadt können wir dir empfehlen. Beraten und erklären können wir dir den ganzen Vorgang auf Deutsch, Englisch, Türkisch oder Kurdisch.

Häufige Fragen zur Umschreibung

In welcher Sprache kann ich die Theorieprüfung ablegen?

Der TÜV bietet die Theorieprüfung in zwölf Sprachen an: Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch und Türkisch. Beraten und erklären können wir dir zusätzlich auf Kurdisch — die Prüfung selbst legst du in einer der zwölf ab, meistens auf Englisch.

Brauche ich eine Übersetzung meines Führerscheins?

Bei Nicht-EU-Führerscheinen ja, und zwar eine beglaubigte Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer. Wir können dir eine Adresse empfehlen.

Kann ich meinen Führerschein aus Syrien, dem Irak oder der Türkei umschreiben?

Ja. Für diese Länder sind in der Regel Theorie- und praktische Prüfung erforderlich. Du musst die komplette Ausbildung aber nicht wiederholen — wir bereiten dich gezielt vor.

Mein Führerschein ist abgelaufen oder verloren. Was jetzt?

Ohne gültigen ausländischen Führerschein läuft es als Neuerwerb der Klasse B. Fahrerfahrung hast du bereits, also brauchst du in der Regel weniger Fahrstunden.

Ab wann läuft die Sechs-Monats-Frist?

Ab der Anmeldung deines Wohnsitzes in Deutschland, nicht ab der Einreise. Stell den Antrag deutlich vorher — die Bearbeitung beim Amt braucht Zeit, und wie viel, kannst du nicht beeinflussen.

Muss ich die komplette Ausbildung wiederholen?

Nein. Für Umschreiber gibt es keine Pflichtstundenzahl. Geübt wird gezielt das, was in der deutschen Prüfung anders läuft als dort, wo du gelernt hast.

Was passiert mit meinem alten Führerschein?

Er wird eingezogen und an die ausstellende Behörde zurückgeschickt. Du bekommst dafür den deutschen EU-Kartenführerschein.