Erstgespräch
Wir prüfen dein Herkunftsland und sagen dir, ob und welche Prüfung nötig ist.
Umschreibung
Ob du eine Prüfung ablegen musst, hängt davon ab, wo dein Führerschein ausgestellt wurde. Wir klären deinen Fall, organisieren die Unterlagen und bereiten dich vor — auf Deutsch, Kurdisch, Türkisch oder Englisch.
Nicht sicher, was für dich gilt
Die Regeln hängen von Herkunftsland, Aufenthaltsstatus und Klasse ab. Bring deinen Führerschein zum Erstgespräch mit — wir klären deinen Fall, bevor du dich anmeldest.
Wir prüfen dein Herkunftsland und sagen dir, ob und welche Prüfung nötig ist.
Übersetzung, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Passfoto — wir sagen dir genau, was du brauchst, bereiten den STVA-Antrag vor und reichen ihn beim Amt ein.
Theorieunterricht und Fahrstunden, in denen es um die deutschen Regeln geht — nicht darum, Autofahren neu zu lernen.
Die Theorieprüfung ist in vielen Sprachen möglich, die praktische Prüfung läuft beim TÜV.
Du bekommst den deutschen EU-Kartenführerschein, der alte wird eingezogen und an die ausstellende Behörde zurückgeschickt.
Wir klären deinen Fall, bevor du dich anmeldest. Dafür brauchen wir zu sehen, was du hast — der Rest ergibt sich daraus.
Aus dem Ausstellungsland und dem Datum deiner Wohnsitzanmeldung ergibt sich alles Weitere: ob eine Prüfung nötig ist, welche, und wie viel Zeit dir noch bleibt. Die Sechs-Monats-Frist läuft ab der Anmeldung, nicht ab der Einreise.
Beglaubigte Übersetzung
Nur von einer vereidigten Übersetzerin oder einem vereidigten Übersetzer — eine selbst angefertigte oder eine aus dem Herkunftsland wird in der Regel nicht anerkannt. Wir können dir eine Adresse in Düsseldorf empfehlen.
Zuständig ist das Straßenverkehrsamt Düsseldorf. Den Antrag bereiten wir mit dir vor und reichen ihn dort ein — wie lange die Bearbeitung dauert, entscheidet das Amt, deshalb ist früh einreichen der einzige Hebel, den du hast. Für Nicht-EU-Führerscheine brauchst du zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung von einer vereidigten Übersetzerin oder einem vereidigten Übersetzer — eine Adresse in der Stadt können wir dir empfehlen. Beraten und erklären können wir dir den ganzen Vorgang auf Deutsch, Englisch, Türkisch oder Kurdisch.
Der TÜV bietet die Theorieprüfung in zwölf Sprachen an: Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch und Türkisch.
Die Sprache legst du bei der Prüfungsanmeldung fest, und sie gilt für den gesamten Test — Fragen wie Videos. Ist deine Muttersprache nicht dabei, legen die meisten die Prüfung auf Englisch ab.
Beraten und erklären können wir dir zusätzlich auf Kurdisch. Der Theorieunterricht selbst läuft auf Deutsch; die Prüfung dagegen in der Sprache, die du gewählt hast.
Bei Nicht-EU-Führerscheinen ja: eine beglaubigte Übersetzung von einer vereidigten Übersetzerin oder einem vereidigten Übersetzer.
Selbst angefertigte Übersetzungen oder solche aus dem Herkunftsland werden in der Regel nicht anerkannt. Bei EU- und EWR-Führerscheinen entfällt die Übersetzung, weil das Dokument bereits europäisch lesbar ist.
Eine Adresse in Düsseldorf können wir dir nennen. Bring den Führerschein trotzdem schon zum Erstgespräch mit — danach steht fest, ob du die Übersetzung überhaupt brauchst.
Ja. Für diese Länder sind in der Regel eine Theorie- und eine praktische Prüfung erforderlich.
Die komplette Ausbildung musst du dafür nicht wiederholen. Für Umschreiber gibt es keine Pflichtstundenzahl und keine Sonderfahrten — geübt wird gezielt das, was in der deutschen Prüfung anders läuft als dort, wo du gelernt hast.
Was genau verlangt wird, hängt am Ausstellungsland und ist bundesweit einheitlich geregelt. Bring den Führerschein mit, dann sagen wir dir im Erstgespräch, welcher Weg für dein Land gilt.
Ohne gültigen ausländischen Führerschein läuft es als Neuerwerb der Klasse B, nicht als Umschreibung.
Umschreiben lässt sich nur ein Dokument, das vorliegt und gültig ist. Manche Behörden im Herkunftsland stellen einen Ersatz oder eine Bestätigung aus — wenn das möglich ist, lohnt der Versuch, bevor du neu anfängst.
Und falls nicht, ist es trotzdem kein Start bei null. Fahrerfahrung bringst du mit, deshalb brauchst du in der Regel deutlich weniger Fahrstunden als jemand, der zum ersten Mal am Steuer sitzt.
Ab der Anmeldung deines Wohnsitzes in Deutschland — nicht ab der Einreise.
An dieser Stelle verrechnen sich die meisten. Maßgeblich ist das Datum auf der Meldebescheinigung, und die Frist läuft weiter, während dein Antrag beim Amt bearbeitet wird.
Stell ihn deshalb deutlich vorher. Wie lange das Straßenverkehrsamt Düsseldorf braucht, kannst du nicht beeinflussen — früh einreichen ist der einzige Hebel, den du hast.
Nein. Für Umschreiber gibt es keine Pflichtstundenzahl und keine vorgeschriebenen Sonderfahrten.
Das ist der Unterschied zu einer Erstausbildung: Du fährst genau so viele Stunden, wie du für die deutsche Prüfung brauchst. Geübt wird gezielt, was hier anders läuft — Vorfahrtregeln, Grundfahraufgaben, das Prüfungsformat selbst.
Wie viel Vorbereitung nötig ist, zeigt sich in der ersten Fahrstunde. Wer seit Jahren fährt, braucht oft nur wenige Termine; unsicher ist meistens nicht das Fahren, sondern die deutsche Prüfung.
Er wird eingezogen und an die ausstellende Behörde zurückgeschickt. Dafür bekommst du den deutschen EU-Kartenführerschein.
Behalten kannst du ihn also nicht — zwei Dokumente nebeneinander wären zwei Fahrerlaubnisse für dieselbe Sache. Wer das alte Stück als Erinnerung behalten möchte, macht sich vorher eine Kopie.
Der deutsche Kartenführerschein gilt danach EU-weit. Die Fahrerlaubnis selbst ist unbefristet, nur das Dokument wird alle 15 Jahre umgetauscht.