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Ruf an oder füll das Formular aus. Wir besprechen deine Situation und sagen dir, was wir von der alten Fahrschule brauchen.
Fahrschulwechsel
Der Wechsel ist jederzeit möglich, ohne Angabe von Gründen. Du bringst deinen Personalausweis mit — Kündigung, Ausbildungsnachweis und Ummeldung beim Straßenverkehrsamt übernehmen wir.
Ruf an oder füll das Formular aus. Wir besprechen deine Situation und sagen dir, was wir von der alten Fahrschule brauchen.
Kündigung und Ausbildungsnachweis erledigen wir. Du musst dich um nichts kümmern.
Wir sehen uns deinen Stand an, planen die restlichen Stunden und melden dich beim Straßenverkehrsamt um.
Du machst da weiter, wo du aufgehört hast: fehlende Theoriethemen, restliche Fahrstunden, Prüfungsvorbereitung.
Die meisten schieben ihn monatelang vor sich her, weil sie einen Konflikt erwarten. Es ist ein Verwaltungsvorgang — und den größten Teil davon machst du nicht selbst.
Der ehrliche Fall dagegen
Wenn du fast fertig bist, kann es günstiger sein, die Prüfung dort abzuschließen. Das sagen wir dir in der Einstufungsfahrt — vor der Anmeldung, nicht danach.
Ein Wechsel ist kein neuer Antrag: Beim Düsseldorfer Straßenverkehrsamt wird im laufenden Antrag nur die Fahrschule geändert. Diese Ummeldung reichen wir dort für dich ein — am selben Tag, an dem du dich bei uns anmeldest. Du fängst also nirgends von vorne an, weder in der Ausbildung noch auf dem Papier. Davor liegt nur die Einstufungsfahrt, und die ist keine Prüfung, sondern eine ehrliche Standortbestimmung.
Ja, vollständig. Alle Theoriethemen und alle Fahrstunden aus deiner bisherigen Fahrschule werden anerkannt — du fängst nicht von vorne an.
Grundlage ist der Ausbildungsnachweis, den jede Fahrschule führen muss. Darin steht, welche Themen du besucht und welche Sonderfahrten du bereits gefahren hast; diesen Stand übernehmen wir eins zu eins.
Nicht übertragbar ist nur das Gefühl im Auto nach einer längeren Pause. Deshalb fahren wir am Anfang eine ganz normale Stunde zur Standortbestimmung, damit klar ist, worauf wir aufbauen.
Ja. Sie ist verpflichtet, dir den Ausbildungsnachweis auszuhändigen, und darf das nicht an Bedingungen knüpfen.
Eine offene Rechnung ist kein Grund, die Unterlagen zurückzuhalten — das eine ist eine Forderung, das andere dein Ausbildungsstand. In der Praxis läuft das meist ohne Diskussion, weil die Regel bekannt ist.
Falls es doch hakt, kümmern wir uns darum. Kündigung und Anforderung des Nachweises setzen wir mit dir gemeinsam auf, anrufen musst du dort nicht.
Nein. Eine bestandene Theorieprüfung bleibt bestehen, auch wenn du die Fahrschule wechselst.
Hast du sie noch nicht abgelegt, gehen die besuchten Themen trotzdem nicht verloren. Du holst bei uns nur die fehlenden Doppelstunden nach, und wir melden dich an, sobald alle 14 Themen zusammen sind.
Ein neuer Antrag beim Straßenverkehrsamt ist dafür nicht nötig. Im bestehenden Antrag wechselt nur die Fahrschule.
Den Papierkram erledigen wir in wenigen Tagen: Kündigung, Ausbildungsnachweis und die Ummeldung, die wir am Tag deiner Anmeldung beim Straßenverkehrsamt einreichen.
Wie lange das Amt dafür braucht, entscheidet das Amt. Deine Ausbildung steht in der Zwischenzeit aber nicht still, weil im Antrag nur die Fahrschule wechselt und keine Fahrerlaubnis neu beantragt wird.
Praktisch heißt das: Zum Theorieunterricht kannst du ab dem nächsten Termin kommen, die Fahrstunden planen wir, sobald wir deinen Ausbildungsstand kennen.
Dann ändert das am Wechsel nichts. Wir sehen uns an, wo es gehakt hat, üben gezielt diese Punkte und melden dich zur Wiederholung an.
Ein nicht bestandener Versuch bleibt im Antrag stehen, egal bei welcher Fahrschule du weitermachst. Blockieren tut er nichts: Die Theorieprüfung kannst du nach zwei Wochen wiederholen, die praktische ebenfalls.
Im Büro kommt das oft als peinliche Vorrede. Muss es nicht sein — bei einem Wechsel ist es die nützlichste Information, die du mitbringen kannst, weil wir daran sehen, wo wir ansetzen.
Nein. Ein Ausbildungsvertrag lässt sich jederzeit und ohne Begründung beenden.
Es gibt keine Frist, die dich hält, und niemanden, dem du eine Erklärung schuldest. Auch ein Gespräch vor Ort ist nicht nötig: Die Kündigung ist ein Schreiben, kein Termin.
Wir setzen sie mit dir auf und schicken sie zusammen mit der Anforderung des Ausbildungsnachweises los. Du musst dort weder anrufen noch hingehen.
Was dort bereits abgerechnet wurde, klärst du mit ihr — von uns kommt dafür keine Erstattung.
Die Faustregel: Bezahlt bleibt, was geleistet wurde. Gefahrene Stunden und besuchter Unterricht sind erbracht. Ob im Voraus gezahlte Beträge zurückfließen, hängt an deinem dortigen Vertrag, und den lesen wir uns im Erstgespräch gern mit dir an.
Bei uns zahlst du statt einer kompletten Neuanmeldung nur die Wechselgebühr. Woraus sie sich zusammensetzt, steht aufgeschlüsselt auf unserer Preisseite.
Ja, und das ist der einfachste Fall: Eine bestandene Theorieprüfung bleibt zwölf Monate gültig, unabhängig davon, bei wem du weitermachst.
Wichtig ist allein die Uhr. Innerhalb dieser zwölf Monate muss die praktische Prüfung liegen, sonst wird die Theorie erneut fällig. Ein Wechsel verlängert die Frist nicht — er verkürzt sie aber auch nicht.
Deshalb schauen wir im Erstgespräch zuerst auf dein Prüfungsdatum und planen von dort rückwärts. Bring den Ausbildungsnachweis mit, dann steht der Plan noch am selben Tag.