Die häufigste Sorge beim Wechsel ist immer dieselbe: „Muss ich dann alles nochmal machen?“ Nein. Deine bisherige Ausbildung ist dokumentiert, und sie zählt weiter.
Was anerkannt wird
Alles, was deine alte Fahrschule ordnungsgemäß nachweist: besuchte Theoriestunden, absolvierte Fahrstunden, bereits gefahrene Sonderfahrten und eine bestandene Theorieprüfung. Auch dein laufender Antrag beim Straßenverkehrsamt bleibt gültig — der hängt an dir, nicht an der Fahrschule.
Was du mitbringen musst
- Deinen Personalausweis.
- Wenn du sie hast: die Ausbildungsnachweise deiner bisherigen Fahrschule.
- Wenn du sie nicht hast: nichts. Wir fordern sie an.
Den Papierkram mit der alten Fahrschule übernehmen wir. Du musst dort weder anrufen noch diskutieren — eine schriftliche Kündigung genügt, und die schreiben wir mit dir zusammen.
Der ehrliche Teil
Ein Wechsel kostet eine Wechselgebühr statt einer kompletten Neuanmeldung. Was deine alte Fahrschule bereits abgerechnet hat, bekommst du von uns nicht zurück — das ist zwischen dir und ihr. Die genaue Höhe unserer Gebühr steht auf der Preisseite.
Erstgespräch
Wir schauen zuerst gemeinsam auf deinen Ausbildungsstand und fahren eine Einstufungsstunde. Danach weißt du realistisch, wie viele Stunden noch vor dir liegen — vor dem Wechsel, nicht danach.
Wechsler sind bei uns keine Ausnahme, sondern Alltag. Niemand fragt dich, warum du gegangen bist.
