Kurz beantwortet
Die Probezeit dauert zwei Jahre und beginnt mit der Erteilung der ersten Fahrerlaubnis — bei BF17 also bereits mit 17, sodass sie mit 19 endet. Sie schränkt nicht ein, welche Fahrzeuge du fahren darfst. Ein schwerwiegender Verstoß führt zur Anordnung eines Aufbauseminars und verlängert die Probezeit auf vier Jahre.
„Führerschein auf Probe“ klingt nach Vorbehalt, nach eingeschränkter Erlaubnis, nach einem Dokument zweiter Klasse. Das ist es nicht. Deine Fahrerlaubnis ist vollständig — was anders ist, sind ausschließlich die Folgen eines Verstoßes.
Wann sie beginnt und wann sie endet
Sie beginnt an dem Tag, an dem dir die Fahrerlaubnis erteilt wird, und läuft zwei Jahre. Bei BF17 heißt das: Start mit 17, Ende mit 19 — das begleitete Jahr liegt vollständig in der Probezeit, und genau das ist der Punkt daran. Erweiterst du später auf eine weitere Klasse, beginnt keine neue Probezeit; sie hängt an der ersten Fahrerlaubnis, nicht an der Klasse.
Was in der Probezeit anders ist
- Absolutes Alkoholverbot: 0,0 Promille am Steuer, für die gesamte Probezeit und für alle unter 21 ohnehin
- Ein schwerwiegender Verstoß löst ein Aufbauseminar aus und verlängert auf vier Jahre
- Zwei weniger schwere Verstöße haben dieselbe Wirkung wie ein schwerwiegender
- Punkte in Flensburg entstehen unabhängig davon nach dem üblichen System — die Probezeit kommt obendrauf, sie ersetzt nichts
Fast jeder fragt, ob in der Probezeit die Motorleistung begrenzt ist oder ob man keine Beifahrer mitnehmen darf. Beides gibt es in Deutschland nicht — die Vorstellung stammt aus anderen Ländern und hält sich hartnäckig. Wir sagen dann immer denselben Satz: Es ändert sich nichts daran, was du darfst, sondern nur daran, was passiert, wenn etwas schiefgeht.
Was die Probezeit nicht tut
Sie begrenzt weder die Leistung des Fahrzeugs noch die Anzahl der Mitfahrer, sie verbietet keine Autobahn und keine Nachtfahrt, und sie verlängert sich nicht durch einen Unfall ohne Verstoß. Sie endet außerdem von selbst: Es gibt keinen Antrag, keine Prüfung und keine Bescheinigung am Ende.
Ein zweiter Führerschein löst sie nicht ab
Wer während der Probezeit eine weitere Klasse erwirbt — etwa BE oder B96 —, verlängert dadurch nichts und verkürzt auch nichts. Die zwei Jahre laufen weiter, unabhängig davon, was du dazulernst.
Was genau als schwerwiegender Verstoß gilt und wie ein Aufbauseminar abläuft, steht in einem eigenen Beitrag.
Was du mitnimmst
Die Probezeit nimmt dir keine Berechtigung, sie verschärft nur die Konsequenz. Wer das einmal richtig einsortiert hat, hört auf, sie als Einschränkung zu lesen — und fängt an, den einen Verstoß ernst zu nehmen, der zwei Jahre zu vier macht.
