Kurz beantwortet
Die Ausbildung ist identisch mit Klasse B und kostet in der Fahrschule dasselbe; höher ist nur die Gebühr des Straßenverkehrsamts. Dafür bekommst du ein Jahr begleitete Fahrpraxis, bevor du allein unterwegs bist — und genau dieses Jahr senkt die Unfallquote junger Fahrer nachweislich.
Die Frage kommt fast immer von den Eltern, und sie hat zwei Teile: Was kostet es mehr, und bringt es wirklich etwas? Beides lässt sich ziemlich klar beantworten.
Was mehr kostet
In der Fahrschule nichts. Es sind dieselben 14 Doppelstunden Theorie, dieselben Übungsstunden, dieselben zwölf Sonderfahrten, dieselbe Prüfung. Was höher ausfällt, ist die Gebühr, die das Straßenverkehrsamt für den Antrag erhebt — beide Beträge stehen einzeln auf der Preisseite.
Was es bringt
Ein Jahr Fahrpraxis, das sonst nicht stattfindet. Frisch geprüfte Fahrerinnen und Fahrer haben ihr höchstes Unfallrisiko in den ersten Monaten allein — genau dann, wenn niemand mehr danebensitzt. BF17 verschiebt diese Monate in eine Zeit, in der jemand daneben sitzt, und die Unfallstatistik der Begleiteten liegt danach messbar niedriger.
Wer begleiten darf
- Mindestens 30 Jahre alt
- Seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Klasse B
- Höchstens 1 Punkt in Flensburg
- Höchstens 0,5 Promille während der Begleitung
Nicht nur Eltern: Geschwister, Verwandte, Freunde der Familie — jede Person, die die Voraussetzungen erfüllt. Mehrere Begleitpersonen sind möglich und sinnvoll, weil sonst der ganze Führerschein an einem einzigen Terminkalender hängt. Alle müssen im Antrag eingetragen sein.
Die Begleitperson ist kein Fahrlehrer
Sie darf nicht eingreifen und ist rechtlich Beifahrer, kein Aufsichtsführender. Wer fährt, bist du — sie sitzt daneben, damit du sie fragen kannst.
Die Fristen
- Anmeldung in der Fahrschule ab 16 Jahren und 6 Monaten
- Einverständnis der Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung
- Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag
- Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
Was du beachten musst
Bis zum 18. Geburtstag hast du eine Prüfungsbescheinigung statt eines Kartenführerscheins, und die gilt nur in Deutschland — Urlaubsfahrten im Ausland fallen also aus. Ohne eingetragene Begleitperson zu fahren ist kein Kavaliersdelikt: Bußgeld, ein Punkt, Widerruf der Fahrerlaubnis und Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre.
Die Probezeit von zwei Jahren beginnt mit der bestandenen Prüfung — bei BF17 also schon mit 17, sodass sie mit 19 endet. Alle Einzelheiten stehen auf der BF17-Seite. BF17 lässt sich mit Schaltgetriebe, Automatik oder der B197-Regelung kombinieren.
