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Fahrschule Fahrspass
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10. August 2026 · 1 Min.

Prüfungsgebühren: Wer bekommt eigentlich welches Geld?

TÜV, Fahrschule und Straßenverkehrsamt rechnen getrennt ab. Wer was berechnet — und was bei einer Wiederholung erneut fällig wird.

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Kurz beantwortet

Für jede Prüfung fallen zwei getrennte Beträge an: die Gebühr der Prüforganisation (TÜV oder DEKRA) und die Vorstellungsgebühr der Fahrschule. Davon unabhängig erhebt das Straßenverkehrsamt eine einmalige Gebühr für den Antrag. Bei einer Wiederholung werden die beiden Prüfungsbeträge erneut fällig, die Amtsgebühr nicht.

Auf der Rechnung stehen mehr Posten, als die meisten erwarten, und sie kommen von drei verschiedenen Stellen. Wer weiß, welche wofür zuständig ist, versteht auch, warum eine Fahrschule manche Beträge nicht senken kann.

Die Prüforganisation

TÜV oder DEKRA nehmen die Prüfungen ab und berechnen dafür jeweils eine eigene Gebühr — eine für die Theorie, eine für die Praxis. Diese Beträge sind bei jeder Fahrschule gleich, weil sie nicht von der Fahrschule festgelegt werden. Sie stehen trotzdem auf deiner Rechnung, weil die Fahrschule sie für dich auslegt.

Die Fahrschule

Die Vorstellungsgebühr deckt, was um die Prüfung herum anfällt: Anmeldung, Terminorganisation, Bereitstellung des Fahrzeugs, die Anfahrt zur Prüfstelle und die Anwesenheit deines Fahrlehrers während der Prüfungsfahrt. Sie fällt für Theorie und Praxis getrennt an.

Das Straßenverkehrsamt

Einmalig für die Bearbeitung deines Führerscheinantrags, unabhängig davon, wie viele Prüfungen du am Ende brauchst. Für BF17 fällt sie höher aus als für Klasse B, weil dort zusätzlich die Begleitpersonen eingetragen werden.

Bei einer Wiederholung

Prüfungsgebühr und Vorstellungsgebühr fallen erneut an. Grundbetrag, Amtsgebühr, Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs nicht — die gelten weiter. Wie es nach einer nicht bestandenen Prüfung weitergeht, steht separat.

Was nicht dazugehört

Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs bezahlst du direkt bei den jeweiligen Anbietern, nicht bei uns. Beides brauchst du, bevor der Antrag gestellt wird, und beides ist Voraussetzung, nicht Prüfungskosten.

Alle Beträge, die bei uns anfallen, stehen einzeln auf der Preisseite. Woraus sich der Gesamtpreis zusammensetzt, steht in einem eigenen Beitrag.