Kurz beantwortet
Alle vor 2013 ausgestellten Führerscheine werden gegen das aktuelle EU-Kartenmodell getauscht, gestaffelt bis Januar 2033. Bei Papierführerscheinen richtet sich die Frist nach dem Geburtsjahr, bei älteren Karten nach dem Ausstellungsjahr. Es gibt dafür keine Prüfung, keinen Sehtest und keine ärztliche Untersuchung.
Der Pflichtumtausch läuft seit Jahren und trifft praktisch jeden, der seinen Führerschein vor 2013 gemacht hat. Er ist harmloser, als der Begriff „Pflicht“ vermuten lässt — und wird trotzdem regelmäßig übersehen, weil niemand daran erinnert wird.
Was getauscht wird und wogegen
Getauscht wird das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis. Deine Klassen werden übernommen, deine Berechtigung bleibt dieselbe, und Schlüsselzahlen wandern mit. Du bekommst eine EU-Karte mit fünfzehn Jahren Gültigkeit — danach wird sie erneuert, wieder ohne Prüfung. Zuständig ist die Führerscheinstelle deines Wohnorts.
Woran deine Frist hängt
- Grauer oder rosa Papierführerschein: Es zählt dein Geburtsjahr
- Scheckkarte, ausgestellt vor 2013: Es zählt das Ausstellungsjahr, nicht dein Geburtsjahr
- Die Staffelung endet im Januar 2033 — dann sind alle alten Dokumente ungültig
- Welches Datum konkret für dich gilt, sagt dir die Führerscheinstelle; es steht nicht auf dem Dokument
Nicht unsere Fahrschüler — deren Eltern und Großeltern, die im Büro mitsitzen, während der Ausbildungsvertrag ausgefüllt wird. Der graue Lappen kommt dann aus der Brieftasche und die Frage hinterher. Wir schicken damit weiter ans Amt, sagen aber immer denselben Satz dazu: Es passiert nichts Schlimmes, wenn die Frist reißt, und man sollte es trotzdem nicht darauf ankommen lassen.
Wenn die Frist verstreicht
Dann fährst du mit einem ungültigen Dokument, aber nicht ohne Fahrerlaubnis. Das ist eine Ordnungswidrigkeit mit einem geringen Verwarnungsgeld — kein Punkt, kein Fahrverbot, kein Verlust der Berechtigung. Ärgerlich wird es im Ausland, wo eine Kontrolle den Unterschied zwischen ungültigem Dokument und fehlender Berechtigung nicht so gelassen sieht.
Beim Umtausch fällt nichts weg
Alte Klassen und Besitzstände bleiben erhalten und werden nach den geltenden Umrechnungsregeln übertragen. Wer vor Jahrzehnten die alte Klasse 3 erworben hat, verliert dabei nichts — die Karte listet nur auf, was ohnehin schon galt.
Nicht zu verwechseln mit der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins: Das ist ein anderer Vorgang, und der Unterschied steht in Umschreiben oder umtauschen.
Was du mitnimmst
Der Umtausch ist ein Termin beim Amt, keine Prüfung und kein Risiko für deine Fahrerlaubnis. Der einzige Fehler, den man dabei machen kann, ist, ihn zu verschieben, bis das Dokument im Urlaub gebraucht wird.
