Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Hinweis: Diese AGB gelten für Fahrausbildungsverträge sowie Online-Anfragen über die Website. Die jeweils aktuellen Preise ergeben sich aus dem Preisaushang und/oder der Online-Auswahl.
1 | Bestandteil der Ausbildung
Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht. Sie erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages.
Vertragsschluss (Filiale / Online)
Filiale: Der Vertrag kommt zustande, sobald beide Parteien den Ausbildungsvertrag vereinbaren und die Anmeldung angenommen wird.
Online: Bei „Voranmeldung“ handelt es sich um eine unverbindliche Anfrage. Der Vertrag kommt erst durch unsere Bestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) zustande, sofern keine Gründe entgegenstehen.
Der Unterricht wird aufgrund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen erteilt, namentlich der Fahrschülerausbildungsordnung. Im Übrigen gelten diese Bedingungen als Bestandteil des Ausbildungsvertrages.
Beendigung: Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf von 12 Monaten seit Abschluss des Ausbildungsvertrages.
2 | Entgelte & Preisaushang
Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden Entgelte haben den durch Aushang in der Fahrschule bekannt gegebenen zu entsprechen. Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Externe Gebühren (z. B. TÜV/Prüfgebühren, Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde) sind separat zu entrichten und können sich ändern.
3 | Grundbetrag und Leistungen
a) Mit dem Grundbetrag werden abgegolten: die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts und erforderliche Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung, mit Ausnahme der Vorstellung zur Prüfung.
Für die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens der theoretischen Prüfung ist die Fahrschule berechtigt, den vereinbarten Teilgrundbetrag zu berechnen, höchstens aber die Hälfte des Grundbetrages.
b) Mit dem Entgelt für die Fahrstunde von 45 Minuten Dauer werden abgegolten: die Kosten für das Ausbildungsfahrzeug einschließlich der Fahrzeugversicherungen sowie die Erteilung des praktischen Fahrunterrichts.
Absage von Fahrstunden: Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 2 Werktage (48 Stunden) vor dem Termin abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallentschädigung in Höhe von drei Vierteln des Fahrstundenentgeltes zu verlangen. Bei Krankheit mit Attest entfällt die Entschädigung.
c) Mit dem Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung werden abgegolten: die theoretische und die praktische Prüfungsvorstellung einschließlich der Prüfungsfahrt.
4 | Zahlungsbedingungen
Der Grundbetrag wird bei Abschluss des Ausbildungsvertrages fällig, das Entgelt für die Fahrstunde vor Antritt derselben und der Betrag für die Vorstellung zur Prüfung spätestens 3 Werktage vor der Prüfung.
Wird das Entgelt nicht zur Fälligkeit bezahlt, kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung sowie die Anmeldung zur Prüfung verweigern.
5 | Kündigung des Vertrages
Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit ohne Angabe von Gründen, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Kündigungen bedürfen der Textform.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler:
- trotz Aufforderung nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder sie um mehr als 3 Monate unterbricht,
- die theoretische oder praktische Prüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat,
- wiederholt oder gröblich gegen Weisungen des Fahrlehrers verstößt.
6 | Entgelte bei Vertragskündigung
Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Fahrstunden. Je nach Zeitpunkt der Kündigung steht der Fahrschule folgender Anteil des Grundbetrages zu:
- 1/5 — Kündigung vor Beginn der Ausbildung
- 2/5 — Kündigung nach Beginn, aber vor einem Drittel der Mindestunterrichtseinheiten
- 3/5 — Kündigung nach einem Drittel, aber vor zwei Dritteln
- 4/5 — Kündigung nach zwei Dritteln, aber vor Abschluss
- Voller Grundbetrag — Kündigung nach Abschluss der theoretischen Ausbildung
7 | Einhaltung vereinbarter Termine
Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Verspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, braucht der Fahrschüler nicht länger zu warten — die Stunde wird nicht berechnet. Verspätet sich der Fahrschüler um mehr als 15 Minuten, wird die Stunde berechnet.
8 | Ausschluss vom Unterricht
Der Fahrschüler ist vom Unterricht auszuschließen, wenn er unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht oder anderweitig Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit begründet sind. In diesem Fall wird eine Ausfallentschädigung in Höhe von drei Vierteln des Fahrstundenentgelts erhoben.
9 | Ausbildungsfahrzeuge
Der Fahrschüler ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsfahrzeuge verpflichtet. Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb gesetzt werden.
10 | Abschluss der Ausbildung
Die Fahrschule darf die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt (§ 29 FahrlG). Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers und ist für beide Teile verbindlich.
11 | Widerrufsrecht (nur bei Fernabsatz)
Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Wenn du ausdrücklich verlangst, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausbildung beginnen, kann bei Widerruf Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen anfallen.
Muster-Widerrufsformular — Wenn du den Vertrag widerrufen willst, sende dieses Formular an:
Fahrschule Fahrspass e.K., Oststrasse 122, 40210 Düsseldorf
E-Mail: Info@fahrschule-fahrspass.de
12 | Erfüllungsort und Gerichtsstand
Hat der Fahrschüler keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland, so ist der Sitz der Fahrschule der Gerichtsstand.
13 | Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Die aktuelle Datenschutzerklärung findest du unter /datenschutz.
14 | Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
15 | Hinweis zur Sprache
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Stand: März 2026 · Fahrschule Fahrspass e.K. · Oststrasse 122 · 40210 Düsseldorf

